Was das Gesetz sagt
Artikel 50 Abs. 2 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter generativer KI-Systeme, synthetische Bild-, Audio- und Videoinhalte ab dem 2. August 2026 maschinenlesbar zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss erkennbar, interoperabel und so wirksam sein, wie es der Stand der Technik erlaubt.
Was wir tun
Jedes ausgelieferte Bild trägt einen sichtbaren Hinweis „AI-generated" in unserer Ergebnis-Oberfläche, den String „AI-generated by Keva.studio" im EXIF-UserComment und den IPTC Digital Source Type „trainedAlgorithmicMedia" — den IPTC-Vokabularwert für generativ erzeugte Inhalte. Das XMP-Paket nutzt die IPTC-NewsCodes-URI, die Adobe Verify, Truepic, exiftool und die IPTC Photo Metadata Reference Implementation nativ einlesen.
Was Sie tun sollten
Veröffentlichen Sie das Bild in einem Kontext, in dem Authentizität zählt — Journalismus, Beweis, behördliche Eingaben — weisen Sie auf die KI-Generierung hin. Die eingebettete Kennzeichnung macht das leicht; entfernen Sie sie nicht.